selbstständige Gebäudeteile mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern/ gewogene Restnutzungsdauer A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt im Ertragswertverfahren
Liebe Community,
ich habe einen Mandanten mit einem Einfamilienhaus (Haupthaus) aus 1936, bei dem im Jahre 1990 ein Anbau erfolgte. Folglich gilt das Ertragswertverfahren.
Nach A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt ist bei selbstständige Gebäudeteile mit unterschiedlichen Restnutzungsdauern die gewogene Restnutzungsdauer zu berechnen. Hierzu ist das Verhältnis der jeweiligen Gebäuderoherträge zu bilden.
Laut Haufe ist ist für eine wirtschaftliche Einheit, welche aus mehreren Gebäudeteilen besteht zB Anbauten sind die Daten (Baujahr/ Kernsanierung/ Garagenstellplätze/ Wohn-und Nutzfläche usw).
Bietet das Programm die Möglichkeit 2 Gebäude einzutragen (um die Daten jeweils anzugeben) und daraus die gewogene Restnutzungsdauer zu ermitteln und dann bei der Bewertung zu Grunde zu legen ? Oder muss ich diese händisch berechnen und dann eintragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Michele Enders
Kanzlei Goll & Hauke
Liebes Team von Grundsteuer Digital,
gibt es hier bereits eine Lösung, welche die an den Anwendungserlass (A253.2 Abs. 3 AEBewGrSt) angepasste Berechnung zur gewogenen Restnutzngsdauer berrücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Michele Enders
Kanzlei Goll & Hauke