Bei ELSTER.DE kann in allen Bundesländern das Grundbuchblatt erfasst UND gesendet werden! WARUM NICHT HIER???
Die Angabe von Grundbuchblättern ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, ein wichtiger Hinweis bei Az/StNrn mit sehr vielen Grundbuchblättern und eine immer wieder auftauchende Rückfrage der Mandanten, warum diese Information nicht in den Feststellungserklärungen enthalten ist.
Die Antwort von GrdStD: "Die Grundbuchblattnummern sind nur in den Bundesländern Hessen und NRW Pflichtfelder. Das heißt, wenn Sie in einem anderen Bundesland leben bzw. dort ein Grundstück haben und es anlegen möchten, müssen Sie diese Felder nicht ausfüllen."
ICH WILL DIESE FELDER ABER AUSFÜLLEN und erstaunlicherweise kann ich bei ELSTER.DE in allen Bundesländern dieses Feld erfassen, es wird beim Ausdruck ausgegeben UND es kann gesendet werden. Für Bayern, wo die Felder von GSTD einfach wieder gelöscht werden, taucht die fehlende Grundbuchblattnummer als Fehlerhinweis auf.
WAS SOLL DIESER IRRSINN? Sorry, aber langsam reißt mir wirklich der Geduldsfaden! Ob ich wohl jemals unter "Typ des Beitrags" die Auswahl LOB auswählen werde können??
Bayern - unter Gemarkung Flurstücke - sind die Felder Grundbuchblatt und Flur Nr hellgrau und können nicht beschrieben werden - aber gleichzeitig wird es als fehlende Angabe moniert