Hamburg: Entwicklungszustand wird nicht abgefragt trotz Grundsteuer C
Bei der Anlage eines Grundstücks in Hamburg wird nicht abgefragt, ob es sich bei einem unbebauten Grundstück um baureifes Land, Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt. Diese Angabe müsste jedoch erforderlich sein, da in Hamburg lt. § 5 HmbGrStG eine Grundsteuer C in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung einer unbebauten Fläche festgesetzt werden kann (wie auch in Baden-Württemberg, dort wird der Wert auch abgefragt).
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unbebaute Grundstücke kann man im Feld “Art der wirtschaftlichen Einheit“ auswählen. “Baureife Grundstücke“ sieht der ELSTER-Datensatz für Hamburg derzeit nicht vor.Zu § 5 HmbGrStG fehlen noch Details und es wurde ein Werkzeug eingeführt, dass jedoch noch nicht aktiv verwendet wird. Siehe Pressemitteilung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team