Bayern - Angabe von Nutzflächen bei Wohnnutzung führt zu Fehlberechnung

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Lege ich als Berater ein Grundstück an, kann ich die Art des Grundstücks nicht vergeben - warum auch immer. Das kann nur der Mandant, wenn er Zugriff auf das Portal hat. Das ist schon mal per se schlecht.

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Handelt es sich beim Grundstück um ein zu Wohnzwecken dienendes Grundstück und wird dort sowohl Wohn- als auch Nutzfläche erfasst, wird die Nutzfläche bei der Berechnung mit einbezogen. Die Nutzfläche ist jedoch irrelevant und gar nicht anzugeben. Wahlweise - beste Option - sollte die Nutzfläche daher ausgegraut und nicht erfassbar sein oder zumindest bei der Berechnung außen vor gelassen werden.