Warum kann ich die Art des Grundstücks nicht bestimmen - der Mandant in seinem Portal jedoch schon
Warum also kann ich als Berater die Art des Grundstücks nicht bestimmen - der Mandant jedoch schon?
Wir werden nicht mittels Mandantenportalen arbeiten, da wir der Meinung sind, dass das Mandantenportal nicht das ist, was wir unseren Mandanten zumuten möchten. Würde der Mandant ein Formular erfassen wollen, hätte er uns nicht beauftragt. Nichts desto trotz müssen wir die Grundsteuererklärungen erstellen. Ich habe keine Lust für alle Mandanten ein Portal zu erstellen und mich dort selbst einzuloggen, nur um die Art des Grundstücks zu vergeben.
Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum der Berater die Art des Grundstücks nicht bestimmen darf?
Sehr geehrter Herr Eselgrimm,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung!
Nein, dies sollte so nicht möglich sein, wir prüfen woran dies liegt und beheben den Fehler schnellstmöglich.
Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital