Wohnfläche mit Baustelle
Hallo,
hab schon viel gewühlt aber nichts zum Thema gefunden.
Eine Etage meines privaten Einfamilienhauses ist seit geraumer Zeit, schon vor dem Stichtag 01.01.22 nicht bewohnt wegen Umbau.
Da ich das Meiste in Eigenregie durchführe, kann das auch noch 2-3 Jahre dauern, bis diese Etage tatsächlich bewohnbar ist.
Aktuell fehlen noch grundsätzliche Dinge wie Fußböden (also Estrich), Heizung, Decken, Steckdosen, etc.
Jetzt hab ich diesbezgl. Fragen, auf die ich bisher keine Antworten gefunden habe.
- Kann man das dann überhaupt als Wohnfläche anrechnen bis zur Fertigstellung?
- Wenn nein, melde ich die Fertigstellung später an Finanzamt?
- In welchem Gesetzestext o.ä. ist das geregelt?
Danke vorab, falls jemand hier näheres weiß!
Viele Grüße
Andy
Gute Frage. Ich habe ein ähnliches Problem. Zum 01.01.2022 war das Gebäude zwar da, jedoch vollständig als Baustelle. Zählt das nun als unbebautes Grundstück?