Wohnfläche mit Baustelle

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Hallo,

hab schon viel gewühlt aber nichts zum Thema gefunden.

Eine Etage meines privaten Einfamilienhauses ist seit geraumer Zeit, schon vor dem Stichtag 01.01.22 nicht bewohnt wegen Umbau.

Da ich das Meiste in Eigenregie durchführe, kann das auch noch 2-3 Jahre dauern, bis diese Etage tatsächlich bewohnbar ist.

Aktuell fehlen noch grundsätzliche Dinge wie Fußböden (also Estrich), Heizung, Decken, Steckdosen, etc.

Jetzt hab ich diesbezgl. Fragen, auf die ich bisher keine Antworten gefunden habe.

- Kann man das dann überhaupt als Wohnfläche anrechnen bis zur Fertigstellung?

- Wenn nein, melde ich die Fertigstellung später an Finanzamt?

- In welchem Gesetzestext o.ä. ist das geregelt?


 Danke vorab, falls jemand hier näheres weiß!

Viele Grüße

Andy

Fachlichkeit
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john doe

Kurzes Feedback, falls das jmd. in ähnlicher Situation liest. Hab schon mit dem Finanzamt Wuppertal gesprochen.


So richtig sicher war sich die Dame auch nicht aber wir sind verblieben, dass ich angebe wie der Zustand zum Stichtag war (also Baustelle ist keine Wohnfläche) und nachmelde sobald das Wohnfläche ist.


Das klang auch plausibel. 

Gruß


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GrundsteuerDigital
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Liebe Community-Mitglieder,


wir empfehlen bei solchen Spezialfällen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.


Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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Sonja

Gute Frage. Ich habe ein ähnliches Problem. Zum 01.01.2022 war das Gebäude zwar da, jedoch vollständig als Baustelle. Zählt das nun als unbebautes Grundstück?