Wohnfläche mit Baustelle
Hallo,
hab schon viel gewühlt aber nichts zum Thema gefunden.
Eine Etage meines privaten Einfamilienhauses ist seit geraumer Zeit, schon vor dem Stichtag 01.01.22 nicht bewohnt wegen Umbau.
Da ich das Meiste in Eigenregie durchführe, kann das auch noch 2-3 Jahre dauern, bis diese Etage tatsächlich bewohnbar ist.
Aktuell fehlen noch grundsätzliche Dinge wie Fußböden (also Estrich), Heizung, Decken, Steckdosen, etc.
Jetzt hab ich diesbezgl. Fragen, auf die ich bisher keine Antworten gefunden habe.
- Kann man das dann überhaupt als Wohnfläche anrechnen bis zur Fertigstellung?
- Wenn nein, melde ich die Fertigstellung später an Finanzamt?
- In welchem Gesetzestext o.ä. ist das geregelt?
Danke vorab, falls jemand hier näheres weiß!
Viele Grüße
Andy
Kurzes Feedback, falls das jmd. in ähnlicher Situation liest. Hab schon mit dem Finanzamt Wuppertal gesprochen.
So richtig sicher war sich die Dame auch nicht aber wir sind verblieben, dass ich angebe wie der Zustand zum Stichtag war (also Baustelle ist keine Wohnfläche) und nachmelde sobald das Wohnfläche ist.
Das klang auch plausibel.
Gruß