Land- und Forstwirtschaft: Adresse/ Lagebezeichnung Pflichtfeld
Bei Land- und Forstwirtschaft (Bayern) wird die Übermittlung verweigert, soweit für das Grundstück keine Adresse angegeben wird. Sämtliche anderen Daten (Gemarkung, Flurnummer etc). sind unter "Land- und Forstwirtschaft" eingegeben.
Diese Grundstücke haben häufig keine Adresse, z.B. im Gebirge.
Welche Angaben sind in dem Pflichtfeld "Adresse/ Lagebezeichnung" in diesem Fall einzugeben, da ja die Finanzverwaltung vorgibt:
"Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Zu Zeilen 5 bis 9
Tragen Sie hier bitte nur die Adresse bzw. das Flurstück ein, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt."
Das Flurstück allein lässt sich an dieser Stelle des Programms ("Adresse/ Lagebezeichnung") jedoch nicht erfassen und eine Adresse existiert wie gesagt nicht.
Hallo Frau Rottmann,
sofern Sie bei diesem Thema noch Schwierigkeiten haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail an highprio@grundsteuer-digital.de
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -