Land- und Forstwirtschaft: Adresse/ Lagebezeichnung Pflichtfeld

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Bei Land- und Forstwirtschaft (Bayern) wird die Übermittlung verweigert, soweit für das Grundstück keine Adresse angegeben  wird. Sämtliche anderen Daten (Gemarkung, Flurnummer etc). sind unter "Land- und Forstwirtschaft" eingegeben.

Diese Grundstücke haben häufig keine Adresse, z.B. im Gebirge. 

Welche Angaben sind in dem Pflichtfeld "Adresse/ Lagebezeichnung" in diesem Fall einzugeben, da ja die Finanzverwaltung vorgibt: 

"Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Zu Zeilen 5 bis 9
Tragen Sie hier bitte nur die Adresse bzw. das Flurstück ein, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt."


Das Flurstück allein lässt sich an dieser Stelle des Programms ("Adresse/ Lagebezeichnung") jedoch nicht erfassen und eine Adresse existiert wie gesagt nicht.

Bedienung
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J I.

Wäre wirklich wichtig, diesen Fehler zu beheben...@GrundsteuerDigital
Bei Elster direkt hat man eben genau die Möglichkeit bei LuF sofern keine Adresse/Straße + HNr. vorhanden ist, nur die Gemarkung und Gemeinde der Ländereien anzugeben... Auf diese Option warten wir schon lange vergeblich...MfG

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GrundsteuerDigital
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Hallo Frau Rottmann,

sofern Sie bei diesem Thema noch Schwierigkeiten haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail an highprio@grundsteuer-digital.de

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -