Tiefgaragenstellplatz Sondernutzungsrecht Bayern
Guten Abend,
Ich wollte einmal fragen, ob meine Angabe zu Tiefgaragenstellplätzen in Bayern so korrekt sind. In den meisten Fällen haben Eigentumswohnungen einen gewissen Anteil am Grundstück, beispielsweise 49/10000 und dann noch einen Anteil für das Sondernutzungsrecht Tiefgarage, zB 5/1000. Nun habe ich immer die 49/10000 für die Zurechnung von GuB verwendet und bei Gebäudeteil die Wohnung samt Wohnfl. angegeben. Als weiteren Gebäudeteil "Tiefgaragenstellplatz" mit einer Nutzfläche von 0qm, da bis 50qm eine Garage/Tiefgarage frei ist. Der Eigentumsanteil an der Sondernutzung spielt hier aber gar keine Rolle. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.
Meiner Meinung nach gehört der Eigentumsanteil der Tiefgarage mitberücksichtigt, sodass insgesamt ein Eigentumsanteil von 54/10000 erfasst wird.