Tiefgaragenstellplatz Sondernutzungsrecht Bayern

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Guten Abend,

Ich wollte einmal fragen, ob meine Angabe zu Tiefgaragenstellplätzen in Bayern so korrekt sind. In den meisten Fällen haben Eigentumswohnungen einen gewissen Anteil am Grundstück, beispielsweise 49/10000 und dann noch einen Anteil für das Sondernutzungsrecht Tiefgarage, zB 5/1000. Nun habe ich immer die 49/10000 für die Zurechnung von GuB verwendet und bei Gebäudeteil die Wohnung samt Wohnfl. angegeben. Als weiteren Gebäudeteil "Tiefgaragenstellplatz" mit einer Nutzfläche von 0qm, da bis 50qm eine Garage/Tiefgarage frei ist. Der Eigentumsanteil an der Sondernutzung spielt hier aber gar keine Rolle. Ist das so richtig?

Vielen Dank im Voraus.

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fabian linner

Meiner Meinung nach gehört der Eigentumsanteil der Tiefgarage mitberücksichtigt, sodass insgesamt ein Eigentumsanteil von 54/10000 erfasst wird.

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christensen

Bei den Grundstücksflächen ist der Grund und Bodenanteil von 5/10.000 der TG als weitere Fläche zu berücksichtigen. Beim Gebäude ist die NFL 0 für Bayern iO