Erbbaurecht

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Gibt man bei der Erklärung für ein Erbbaurecht (Bundesmodell) sowohl bei "Gemeinschaft/Eigentümer" als auch bei "Erbbaurecht" dieselbe Person/Firma an? 


Der Hinweis unter "Erbbaurecht" erschließt sich mir nicht: 

"Bitte geben Sie Name & Anschrift des/der Erbbauverpflichteten oder des (wirtschaftlichen) Eigentümers/der (wirtschaftlichen) Eigentümerin des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ein." 

Woher erkennt dann das System, ob ich hier den Erbbaurechtsgeber oder eben den Erbbaurechtsnehmer angebe? Bzw. welche Angabe wäre dann korrekt?

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christensen

Bei Eigentümer wird der/die Erbbauberechtigte/n eingetragen.

Unter dem Reiter „Erbbaurecht“ wird der Erbauverpflichtete (derjenige der die Erbpacht erhält) eingetragen.