LuF-Grundstück ohne Betrieb

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Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wenn ich ein Flurstück ohne Adresse habe, das aber landwirtschaftlich genutzt wird, der Mandant aber keinen Betrieb der LuF hat, dann ist meine erste Frage: gebe ich es trotzdem als Betrieb der LuF an und wenn ja, was gebe ich als Adresse an?

Vielen Dank.

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gabriele bermel

Ja, Sie müssen LuF anklicken.

Im Bundesmodell reicht dann die Angabe des Orts auch ohne Strasßenadresse.

Im Hessen-ELSTER leider nicht!!!!!!! Dort muss die Straße oder alternativ Gemarkung und Flurstück angegeben werden. Ist bei Grundsteuer-digital nicht möglich, Also Fehlermeldung!

Ich hoffe bis zum 31.10.22 ist das Problem gelöst und ich kann meine Feststellungserklärungen endlich senden.

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moritz kristian

Selbes Problem in Bayern, deswegen Frage ich. Verstehe allerdings nicht warum es hier Unterschiede gibt, Grundsteuer A wird doch überall nach Bundesmodell gemacht.

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gabriele bermel

Die Berechnung vielleicht, aber die Bundesländer mit eigenem Model haben angepasstes ELSTER. Deshalb die Probleme.

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I. Liedl

Hallo,

diesbezüglich nochmal die Nachfrage, ob und wie das Problem gelöst wurde? 

Habe aktuell den gleichen Fehler für Grundstücke in Bayern bei denen es keine Adresse gibt, sondern nur Flurstücke. 

Die Fehlermeldung taucht immer noch auf. 


Danke schon mal im Voraus.

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moritz kristian

Anschrift und Hausnummer leer lassen und nur PLZ und Ort angeben.