LuF-Grundstück ohne Betrieb
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wenn ich ein Flurstück ohne Adresse habe, das aber landwirtschaftlich genutzt wird, der Mandant aber keinen Betrieb der LuF hat, dann ist meine erste Frage: gebe ich es trotzdem als Betrieb der LuF an und wenn ja, was gebe ich als Adresse an?
Vielen Dank.
Ja, Sie müssen LuF anklicken.
Im Bundesmodell reicht dann die Angabe des Orts auch ohne Strasßenadresse.
Im Hessen-ELSTER leider nicht!!!!!!! Dort muss die Straße oder alternativ Gemarkung und Flurstück angegeben werden. Ist bei Grundsteuer-digital nicht möglich, Also Fehlermeldung!
Ich hoffe bis zum 31.10.22 ist das Problem gelöst und ich kann meine Feststellungserklärungen endlich senden.