Wechsel des Vorerfassungsbogen von Version 2.4 auf 2.5

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Wir haben zahlreiche Mandanten, die die Excel-Tabellen „Vorerfassungsbogen 2.4“ ausgefüllt haben.

Da die Version des jeweiligen Vorerfassungsbogen auf 2.5 geändert wurde, kann die alte Version nicht mehr in die Feststellungserklärung importiert werden. Insoweit wäre es hilfreich zu wissen, wie wir die Version 2.4 in die neue Version 2.5 konvertieren können, ohne es händisch machen zu müssen.

VG J.Duesing

System Bedienung
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Hallo Herr Duesing,

auch der Vorerfassungsbogen 2.4 ist weiterhin importierbar und muss nicht zwingend konvertiert werden.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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joachim duesing

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine Kollegin von mir hat die gleiche Frage an das Support-Team gestellt und folgende Antwort erhalten:

"Durch fortlaufende Aktualisierungen unserer Schnittstellen kann es dazu kommen, dass vorangehende Vorerfassungsbögen nicht oder nur teilweise implementiert werden können. Aufgrund dessen werden die Vorerfassungsbögen den Aktualisierungen angepasst.

Derzeit können wir Ihnen keine moderatere Lösung zum Übertragen der Daten anbieten. Das manuelle herauskopieren der Daten in den neuen Vorerfassungsbogen ist somit unumgänglich.

Wir verstehen Ihren Unmut. Sollte dieser Arbeitsschritt für Sie einen untragbaren Mehraufwand bedeuten, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir finden gemeinsam eine Lösung!"

Was gilt denn nun? Meine Kollegin hat wie folgt auf diese Mail geantwortet und ich schließe mich ihrer Meinung an:

"Das dies zu einem erheblichen Mehraufwand und Ärger führt, kann nicht die Lösung sein. Insoweit ist Ihre Dienstleistung unprofessionell! Sie können nicht Arbeitshilfen anbieten, die der Kunde kurze Zeit später nicht mehr verwenden können. Hier muss dringend eine Lösung Ihrerseits her! Es kann nicht sein, dass die alten Vorerfassungsbögen nicht in die Feststellungserklärung hochgeladen werden können.

Ich bitte hier dingend um einen adäquaten Lösungsvorschlag. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser nicht der folgende sein kann: Tragen Sie die Daten händisch um! Dann nützt der ganze Vorerfassungsbogen nichts!

VG J.Duesing