fehlerhafte Berechnung Alterswertminderung
Die Alterswertminderung im Sachwertverfahren wird falsch berechnet. In unserem Fall Gebäude Baujahr 1986, Grundstücksart: Wohnhäuser mit Mischnutzung, somit Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre. Die Alterswertminderung müsste bei 0,45 liegen. Laut Berechnung liegt sie bei 0,55.
Guten Tag Frau Weidler,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihren Fall geprüft und keinen Fehler in der Berechnung feststellen können. Die 0,55 werden in der Berechnung mit den Normalherstellungskosten multipliziert, sodass die Alterswertminderung bei 45% liegt.
Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team