LuF

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Eingabe von 9 Flurstücken mit allen Angaben!!!!

Bei Elster zeigt er mir, dass ich bei ALLEN!!!!!!! den Nutzungsschlüssel vergessen habe. Hat es wohl nicht gespeichert!

Trage das beim 1. Grundstück nach. Daraufhin zeigt er mir beim Speichern, dass ich keine elsterkonforme Gemeinde ausgewählt habe und speichert nicht. Ich habe aber bei allen 9 Flurstücken die Gemeinde aus dem "Angebot" des Programms gewählt. 30 Minuten Arbeit umsonst.

Ich erwarte, dass dies umgehend geklärt wird und ich heute noch eine Antwort bekomme. 

Duplikate 2
Lage des Grundstücks LuF

In der Probefeststellungserklärung erscheinen bei Lage des Grundstücks LuF und fehlender Strassenadresse jetzt Angaben zu Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurstück. Prima so lässt es sich in Hessen endlich"verschicken". Nur steht bei Grundbuchblatt die von mir  eingegeben Gemarkungsnummer. In der Eingabemaske des Grundstücks wird überhaupt keine Grundbuchblatt-Nr. eingetragen. 

Kann ich das so verschicken

LuF

Weiterhin lassen sich LuF nicht übertragen, wenn sie keine Postleitzahl, Strasse und Hausnummer angegeben sind. Die Kastasterauszüge enthalten diese Angaben nicht. Ebenso nicht die Anschreiben der Finanzämter- jedenfalls nicht in Hessen. Im Elster kann ersatzweise die Gemarkung und Flurstücknummer eingegeben werden. Wann kommt eine Änderung????

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Daran scheitere ich auch gerade wieder. Der nächste offene Fall, der dann wohl über ELSTER erledigt werden muss wenn das GrundsteuerDigital-Team nicht langsam voran kommt. 

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gabriele bermel

Nachtrag. Seit Freitag sind LuF aus Hessen ohne Grundstücksadresse und ohne ersatzweise Angabe von Gemarkung und Flurstück (bei Elster Hessen ist das bei fehlender Straße anzugeben) ohne Validierungsfehler?? Ist da etwas geändert, was jetzt die Grundstückseingabe bei LuF Hessen stört????

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gabriele bermel

Hallo Grundsteuer-digital,

im Hessen ELSTER wird bei fehlender Straßenangabe ersatzweise Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flur und Flurstück eingegeben. Später in der "Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts" wird nicht die Grundbuchblattnummer sondern die 6-stellige Gemarkungsnummer eingetragen.

Nachdem wochenlang kein LuF aus Hessen wg. fehlender Straßenadresse an das Finanzamt übertragbar war, habt Ihr das geändert .Wohl  indem Ihr  auf die letztgenannten Daten zurückgreift.

Nur enthält in der Feststellungserklärung die Angabe über die "Lage des Grundstücks" jetzt nicht die Grundbuchblattnummer, sondern die Gemarkungsnummer. In Euren LuF  wird nirgends die Grundbuchblattnummer gewünscht, deshalb könnt Ihr nicht darauf zurückgreifen.

Die Feststellungserklärung wird von ELSTER zwar akzeptiert, aber es kann doch nicht richtig sein, dass Steuerberater falsche Angaben übermitteln.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrte Frau Bermel,

wir haben die 9 Flurstücke bei Grundstück G-72022... überprüft und konnten kein Fehlverhalten bei der Speicherung der Daten feststellen. Bei 6 von 9 Flurstücken fehlt ggf. die Auswahl im Feld Nutzung (s. Screenshot als Beispiel anbei).

Bitte beachten Sie, dass die Ertragsmesszahl nur bei folgenden Arten der Nutzung einzutragen ist: landwirtschaftlicher Nutzung, Saatzucht und Kurzumtriebsplantagen.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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gabriele bermel

Hallo Jasmina,

das war ja genau das Problem, dass Art der Nutzung angeklickt wurde und offensichtlich nicht gespeichert wurde. Bei der Probefeststellungserklärung wurde das von Elster bemängelt. 

Zurück in die entsprechenden Maske, Nutzungsart ausgewählt. Beim Speichern erschien oben rechts ein rot markierter Hinweis, dass die Gemeinde nicht ELster-konform sei. Gemeinde gelöscht und nochmals nach Ihren vorgegeben Beispielen befüllt- trotzdem nicht angenommen. 

Ertragsmesszahlen sind auf dem hessischen Katasterauszug nur bei von Ihnen genannten Nutzungsarten angeben und werden auch nur dann eingetragen.

So was bringt einen zur Verzweiflung!

I

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gabriele bermel
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Bermel,

wir haben die 9 Flurstücke bei Grundstück G-72022... überprüft und konnten kein Fehlverhalten bei der Speicherung der Daten feststellen. Bei 6 von 9 Flurstücken fehlt ggf. die Auswahl im Feld Nutzung (s. Screenshot als Beispiel anbei).

Bitte beachten Sie, dass die Ertragsmesszahl nur bei folgenden Arten der Nutzung einzutragen ist: landwirtschaftlicher Nutzung, Saatzucht und Kurzumtriebsplantagen.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Guten Morgen Janina,

GSTB-Nr.: 72430775, Mandanten-Nr.: 20133, Grundstücksnr.: 70576030

Probefeststellung vom 15.8.22 AKZ: 1108470033300009. Hessenmodel

Unter Lage des Grundstücks/Betriebs der LuF wird wegen fehlender Straßenadresse

vom hessischen ELSTER: Postleitzahl, Ort, Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flur und Flurstück verlangt. 

Dafür gibt es dort ein extra vorgesehenes Eingabefeld. Das gibt es bei Eurem Programm nicht.

Deshalb wurde von ELSTER immer ein Validierungsfehler: fehlende Straßenadresse angezeigt.

Inzwischen habt Ihr das erfreulicherweise geändert und greift auf die Daten von der Seite " Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts" zurück.

Allerdings wird dort nicht die Grundbuchblattnummer sondern die Gemarkungsnummer verlangt.

Unter Lage des Grundstücks/Betriebs der LuF erscheint jetzt als Grundbuchblattnummer die Gemarkungsnummer.

ELSTER nimmt das an, denn es steht ja dort eine Ziffernfolge.

Es ist aber eine Falschangabe und welche Konsequenzen könnte das von Seiten der Finanzämter haben??


Dies ist übrigens bei allen hessischen LuF, auch heute noch, so. Ich habe nur ein konkretes Beispiel ausgewählt.

Bitte um zeitnahe Klärung. Vielen Dank

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Krzysztof
  • Gestartet