Erholungsgrundstücke

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Welche Gebäudeart für Erholungsgrundstücke?

System Bedienung
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Dennis Wernicke

Meinen Sie "Art der wirtschaftlichen Einheit"?

Wenn ja dann gibt es dort nur bebaut, unbebaut oder LuF. 

Vielleicht hilft das weiter:

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

VG

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angela huth

Hallo!

Art der wirtschaftlichen Einheit = bebautes Grundstück

Grundstücksart = sonstiges bebautes Grundstück

Die Art des Grundstückes ist bekannt. Ich komme bei der Gebäudeart nicht weiter.

Wenn man dann auf den Reiter "Nichtwohngrundstück" geht, soll man die Gebäudeart auswählen.

Da stehen viele verschiedene Punkte zur Auswahl, aber leider nichts passendes für ein Erholungsgrundstück.

Schöne Grüße

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Dennis Wernicke
Quote from angela huth

Hallo!

Art der wirtschaftlichen Einheit = bebautes Grundstück

Grundstücksart = sonstiges bebautes Grundstück

Die Art des Grundstückes ist bekannt. Ich komme bei der Gebäudeart nicht weiter.

Wenn man dann auf den Reiter "Nichtwohngrundstück" geht, soll man die Gebäudeart auswählen.

Da stehen viele verschiedene Punkte zur Auswahl, aber leider nichts passendes für ein Erholungsgrundstück.

Schöne Grüße

Ich persönlich würde wählen was am ehesten zutrifft.

Das deckt sich mit diesem Artikel hier https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/ferienhaus. Zum Punkt

"Besonderheiten bei der Berechnung der Grundsteuer" navigieren.

Ob es fachlich andere Alternativen/Vorschriften zu beachten gilt weiß im Zweifel der Berufsträger.

Nur zur besseren Veranschaulichung wo wir uns befinden.

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angela huth

Vielen Dank für den Rat. Ich denke, das kann mir weiter helfen.