Erholungsgrundstücke angela huth vor 2 Jahren aktualisiert vor 2 Jahren Beantwortet Welche Gebäudeart für Erholungsgrundstücke? System Bedienung
Vielen Dank für den Rat. Ich denke, das kann mir weiter helfen.
Hallo!
Art der wirtschaftlichen Einheit = bebautes Grundstück
Grundstücksart = sonstiges bebautes Grundstück
Die Art des Grundstückes ist bekannt. Ich komme bei der Gebäudeart nicht weiter.
Wenn man dann auf den Reiter "Nichtwohngrundstück" geht, soll man die Gebäudeart auswählen.
Da stehen viele verschiedene Punkte zur Auswahl, aber leider nichts passendes für ein Erholungsgrundstück.
Schöne Grüße
Ich persönlich würde wählen was am ehesten zutrifft.
Das deckt sich mit diesem Artikel hier https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/ferienhaus. Zum Punkt
"Besonderheiten bei der Berechnung der Grundsteuer" navigieren.
Ob es fachlich andere Alternativen/Vorschriften zu beachten gilt weiß im Zweifel der Berufsträger.
Nur zur besseren Veranschaulichung wo wir uns befinden.
Hallo!
Art der wirtschaftlichen Einheit = bebautes Grundstück
Grundstücksart = sonstiges bebautes Grundstück
Die Art des Grundstückes ist bekannt. Ich komme bei der Gebäudeart nicht weiter.
Wenn man dann auf den Reiter "Nichtwohngrundstück" geht, soll man die Gebäudeart auswählen.
Da stehen viele verschiedene Punkte zur Auswahl, aber leider nichts passendes für ein Erholungsgrundstück.
Schöne Grüße
Meinen Sie "Art der wirtschaftlichen Einheit"?
Wenn ja dann gibt es dort nur bebaut, unbebaut oder LuF.
Vielleicht hilft das weiter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
VG