gemischt genutztes Grundstücke / Gewerbe
Hallo,
wenn ich ein gemischt genutztes Grundstück habe (z.B. eine Etage Büroräume und die anderen Wohnräume), muss ich dann 1 Erklärung abgeben oder 2 Erklärungen (eine für die Wohnungen und eine für das Gewerbe)?
Hallo Viktoria,
wir empfehlen dazu mit dem Finanzamt Rücksprache zu halten.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -