Grundstücksart???

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NRW: unser Mandant hat ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, im EG befindet sich ein vermietetes Büro und ein vermietetes Ladenlokal...

wie soll das eingegeben werden? Als Mietwohngrundstück ? wo gibt man dann das Büro/Ladenlokal an ???

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Maya GrundsteuerDigital
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sabine wächter

Wenn es denn nach der Definition und der entsprechenden Berechnung tatsächlich ein Mietwohngrundstück ist, dann geben Sie dieses als solches an. Die Büro- und Ladenflächen sind dann als Nutzflächen anzugeben.