Grundstücksart???

Avatar
  • aktualisiert
  • Diskussion (unmoderiert)

NRW: unser Mandant hat ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, im EG befindet sich ein vermietetes Büro und ein vermietetes Ladenlokal...

wie soll das eingegeben werden? Als Mietwohngrundstück ? wo gibt man dann das Büro/Ladenlokal an ???

Avatar
sabine wächter

Wenn es denn nach der Definition und der entsprechenden Berechnung tatsächlich ein Mietwohngrundstück ist, dann geben Sie dieses als solches an. Die Büro- und Ladenflächen sind dann als Nutzflächen anzugeben.

Avatar
Maya GrundsteuerDigital
  • Diskussion (unmoderiert)