Ermittlung des Gegenstandswerts für Feststellungserklärungen des Grundstückwertes im modifizierten Bundesmodell
Im Rahmen der Ermittlung des Gegenstandswertes für Grundstücke, die nach dem modifizierten Bundesmodell, z.B. Sachsen, bewertet wurden, erfolgt die Ermittlung des Gegenstandswertes in GrundsteuerDigital meines Erachtens derzeit durch die Ermittlung eines fiktiven Grundsteuerwertes (Division des Grundsteuermessbetrages durch die bundeseinheitliche Grundsteuermesszahl 0,00031).
Da aber ein Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell ermittelt wird und lediglich die Grundsteuermessbeträge mit modifizierten Grundsteuermesszahlen ermittelt werden, hätte ich den Grundsteuerwert als Gegenstandswert erwartet.
Sehr geehrter Herr Ferdinand,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.
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