Gegenstandwerte unbebaute Grundstücke Bayern
Nach unserer Meinung ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage gem. StBVV bei unbebauten Grundstücken falsch.
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG muss der Divisor 0,00034 sein. Das Programm rechnet mit 0,00031. (=Divisor für Wohngrundstücke)
Des Weiteren ist die Kontrolle der Berechnungen nicht möglich, da kein Berechnungsweg angezeigt wird und wir doch teilweise erhebliche Abweichungen zu unseren eigenen Berechnungen haben.
Bitte auch um Anleitung, wie die Übergabe der BMG in Datev DMS funktioniert.
Sehr geehrte Frau Hofmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen.
Gerne haben wir Ihre Anfrage geprüft.
Gem. §24 StBVV (nach Wortlaut) “der jeweilige Grundsteuermessbetrag dividiert durch die Grundsteuermesszahl nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Grundsteuergesetzes” Und §15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a →
Es wird daher immer §15 Abs 1 Nr. 2a GrStG genommen.
Sehen Sie hierzu bitte:
Sollte es Rückfragen geben, kommen Sie bitte gerne jederzeit auf uns zu.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team