Wohnfläche Treppen
Hessenmodel.
Wie berechnet man im Einfamilienhaus die Treppen bezüglich Wohnfläche. Finde unterschiedliche Angaben, z.B. mehr als 3 Stufen nicht zur WF rechnen.
Hessenmodel.
Wie berechnet man im Einfamilienhaus die Treppen bezüglich Wohnfläche. Finde unterschiedliche Angaben, z.B. mehr als 3 Stufen nicht zur WF rechnen.
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Mein Anruf beim FA ergab die "einfach" Antwort: Treppen zählen nicht.
Ich habe es so übernommen.
Kann man es bitte schriftlich haben? :-)
Laut https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/ :
"Treppen:
Aber ich hätte auch noch gerne die gesetzliche Grundlagen dazu.
Im Anwendungserlass steht nichts dazu.
Laut Vortrag Hendricks Steuerberaterkammer Sachsen:
"Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von: Treppen mit über drei Stufen sowie deren
Treppenabsätze"
Nach dem LINK oben aus dem ersten Antwort gibt es die Unterscheidung zwischen der Fläche der Treppe selbst und der Fläche darunter,
- die Fläche der Treppe selbst zählt sie ab 3 Absätzen nicht zur WoFl,
- die Einberechnung der Fläche unter der Treppe wird bis 1 meter Höhe verneint, zwischen 1 m und 2 meter zur 50% eingerechnet, ab 2 meter Höhe 100%.
Sorry, dass es um Hessenmodell geht, habe ich erst jetzt gesehen. Ich weiß nicht, ob da in dieser Hinsicht Besonderheiten gelten. Meine Ausführungen gelten für Bundesmodell.
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Mein Anruf beim FA ergab die "einfach" Antwort: Treppen zählen nicht.
Ich habe es so übernommen.
Das ergibt sich doch aus der Wohnflächenverordnung 01.01.2004.
Ich gehe mal davon aus, dass Herr Hendricks sich hier auf gemauerte/geschlossene Treppen bezieht. Ist die Treppe offen (darunter begehbar), dann gilt die Aussage nicht. Siehe Wohnflächenverordnung.
Laut https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/ :
"Treppen:
Aber ich hätte auch noch gerne die gesetzliche Grundlagen dazu.
Im Anwendungserlass steht nichts dazu.
Laut Vortrag Hendricks Steuerberaterkammer Sachsen:
"Nicht zur Wohnfläche zählen die Grundflächen von: Treppen mit über drei Stufen sowie deren
Treppenabsätze"
Nach dem LINK oben aus dem ersten Antwort gibt es die Unterscheidung zwischen der Fläche der Treppe selbst und der Fläche darunter,
- die Fläche der Treppe selbst zählt sie ab 3 Absätzen nicht zur WoFl,
- die Einberechnung der Fläche unter der Treppe wird bis 1 meter Höhe verneint, zwischen 1 m und 2 meter zur 50% eingerechnet, ab 2 meter Höhe 100%.
Sorry, dass es um Hessenmodell geht, habe ich erst jetzt gesehen. Ich weiß nicht, ob da in dieser Hinsicht Besonderheiten gelten. Meine Ausführungen gelten für Bundesmodell.
https://www.grundriss-butler.de/wohnflaechenberechnung-treppe
Mein Rat: Keine wissenschaftliche Arbeit daraus machen, einfach sachgerecht schätzen und abrunden.
Kann man es bitte schriftlich haben? :-)
Nein, natürlich nicht.