Gegenstandswert kann nicht berechnet werden
Die Berechnung des Gegenstandswertes funktioniert nicht bei Fällen, bei denen angeblich zur Gemeinde kein eindeutiger Eintrag zum durchschnittlichen Bodenrichtwert zugeordnet werden kann. Man soll ihn manuell auslesen. Siehe Fehlermeldung. Die Gemeinde ist hier aber eindeutig (Heusenstamm). Ich kann den Wert aus der Tabelle im Hessischen Staatsanzeiger lesen. Warum kann das Programm das nicht? Wie kann mit manuellem Auslesen der Gegenstandswert durch das Programm berechnet werden?
Sehr geehrter Herr Sabel,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Nach Prüfung konnten wir feststellen, dass die eingetragene Gemeinde "Heusenstamm, Stadt" ist.
Mit dieser Schreibweise besteht die Eingabe aus keinem gültigen Wert und ist somit auch keine gültige Elster-Gemeinde. Hier ist der gültige Wert "Heusenstamm". Wie wir sehen, wurde die Erklärung bereits abgegeben.
Da es sich hierbei um keinen Programmfehler handelt, wird dieses Thema mit dem Vermerk "kein Fehler" abgeschlossen. Rückfragen können Sie natürlich dennoch jederzeit an uns richten.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team
Die eingetragene Gemeinde "Heusenstamm, Stadt" stammt aus einer (früher vorhandenen) drop-down-Liste aus dem Programm.