Wie berechnet sich der Gegenstandswert?
Wie berechnet sich der Gegenstandswert? Ich würde das gerne kontrollieren und muss den Wert gegebenenfalls mit den Mandanten diskutieren.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert? Ich würde das gerne kontrollieren und muss den Wert gegebenenfalls mit den Mandanten diskutieren.
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Nachrichten. Der Gegenstandswert berechnet sich nach §24 Nr. 11a StBVV.
Berechnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV: Sofern in der Berechnung ein Grundsteuerwert (Bundesmodell) ermittelt wird, entspricht dieser dem Gegenstandswert. Falls dieser nicht ermittelt wird, wird der Grundsteuermessbetrag mit 0,31 Promille dividiert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 a) GrdStG). Auch im Fall von geminderten/abweichenden Steuermesszahlen innerhalb der Berechnung wird der Wert 0,31 Promille genutzt. Zusätzlich gilt aber ein Mindestgrundsteuerwert von 25.000€.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
Also wir verstehen das Gesetz ja auch genau so, wie in dem Post geschrieben ist. Abweichend davon nimmt das Programm aber bei LuF 0,55 Promille für die Berechnung des Gegenstandswertes und nicht damit gerade nicht immer den Wert von 0,31 Promille. Wieso bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Berechnung bei LuF?
MfG
Andrea Thiele
Hallo, ich glaube wir missverstehen uns. Wir möchten die Berechnungsgrundlage aus dem von GD ausgegeben Gegenstandswert sehen und nicht den Verweis auf die StBVV. Wir möchten Ihren Wert ihr schnell prüfen können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auf Ihre Berechnungen leider nicht immer Verlass ist! Den einen Tag stimmt die Berechnung und am Nächsten schon nicht mehr...
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Nachrichten. Der Gegenstandswert berechnet sich nach §24 Nr. 11a StBVV.
Berechnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV: Sofern in der Berechnung ein Grundsteuerwert (Bundesmodell) ermittelt wird, entspricht dieser dem Gegenstandswert. Falls dieser nicht ermittelt wird, wird der Grundsteuermessbetrag mit 0,31 Promille dividiert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 a) GrdStG). Auch im Fall von geminderten/abweichenden Steuermesszahlen innerhalb der Berechnung wird der Wert 0,31 Promille genutzt. Zusätzlich gilt aber ein Mindestgrundsteuerwert von 25.000€.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 🤗
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Nachrichten. Der Gegenstandswert berechnet sich nach §24 Nr. 11a StBVV.
Berechnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV: Sofern in der Berechnung ein Grundsteuerwert (Bundesmodell) ermittelt wird, entspricht dieser dem Gegenstandswert. Falls dieser nicht ermittelt wird, wird der Grundsteuermessbetrag mit 0,31 Promille dividiert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 a) GrdStG). Auch im Fall von geminderten/abweichenden Steuermesszahlen innerhalb der Berechnung wird der Wert 0,31 Promille genutzt. Zusätzlich gilt aber ein Mindestgrundsteuerwert von 25.000€.
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Ihr GrundsteuerDigital Team