Ermittelte Gegenstandswerte werden nicht gespeichert
Trotz des Speicherns der Feststellungserklärung nach der Ermittlung der Gegenstandswerte sind diese nach dem Verlassen der Feststellungserklärung und anschließendem, erneutem Öffnen nicht mehr ersichtlich und müssen erneut ermittelt werden.
Die Ermittlung der Gegenstandswerte sollte entweder konsequent bei jedem Öffnen ermittelt werden oder - idealiter - bei jeder neuen Berechnung.