Erbbaurecht - Angabe der Erbbauverpflichteten funktioniert nicht

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  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Im Bereich "Erbbaurecht" wird der Erbbauverpflichtete abgefragt. Jedoch funktioniert die Angabe dort nicht. Ich habe es mehrfach versucht. Man fügt den Erbbauverpflichteten ein, aber die Angabe wird beim Klick auf den Speicherknopf rechts unten sofort gelöscht. Siehe Screenshots unten. Hat jemand das gleiche Problem schon mal gehabt?

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Nach dem Klick auf "Speichern" ist die Eingabe wieder weg.

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Aiko GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Liebes Community-Mitglied,

da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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christensen

Ich hatte schon mal geschrieben, dass bei mir alle Erbbaurechtsfälle einwandfrei laufen und auch gespeichert werden können. Aus der Antwort von GStD entnehme ich, dass die wohl davon ausgehen, dass IHRE Lösung evtl. anders in der Deklaration einzuordnen ist und es deshalb zu der "Verweigerung" des speicherns kommt. Vielleicht nutzen Sie doch einmal die Möglichkeit den Fall als fachliche Frage StB an StB darzustellen um hier evtl. einen neuen Ansatz zu finden? 

Wenn ich mit meiner Interpretation der Aussage von GStD falsch liege, frage ich mich natürlich, warum das Feld "Erbbauverpflichteter" zur Erfassung überhaupt freigegeben ist, da ja "technisch" offensichtlich nichts eingetragen werden kann/darf/oder was auch immer. Dafür fehlen allerdings Grunddaten des Falls um das beurteilen zu können.

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boris voskoboynik

sehr geehrtes Grundsteuer Digital Team,

nach der Mandantennummer und weiteren Infos (Kundennummer, Grundstücksnummer etc.) sowie Screenshots haben Sie mich auch per Mail bereits gefragt. 


Ich habe eine ausführliche Antwort mit allen gewünschten Angaben geschrieben. 


Ihre Antwort wiederum: "Die von Ihnen gestellte Frage geht so tief in rechtliche/steuerrechtliche Themen, dass wir Ihnen als "nicht Steuerberater" keine Antwort auf diese geben dürfen. Für diese Art Fragen haben wir einen eigenen Bereich in unserer Community eingerichtet.Wählen Sie bei der Erstellung eines Beitrages bitte den Typ “fachliche Frage (StB an StB)” aus. Andere Steuerberater werden Ihnen dann Antworten bieten."

Dabei ist es ein rein technisches Problem und kein steuerrechtliches. Das Feld ist schlichtweg nicht richtig programmiert. Bitte überprüfen Sie das, statt das Thema seit dem 16. Juli vor sich her zu schieben und auf andere zu verweisen. Wir zahlen Geld für die Software und erwarten, dass sie mindestens so funktioniert wie Elster. In Elster funktioniert das Feld "Erbbaurecht" einwandfrei.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Hinweise. 

Wir werden Ihre Anfrage zwecks erneuter Prüfung an die entsprechende Fachabteilung weiterleiten. Der Status ändert sich somit nun in "wird überprüft". Anhand des Status "geplant" erkennen Sie, dass sich die Anfrage in Vorprüfung befindet. Der Status "gestartet" erscheint, sobald die Kolleginnen und Kollegen mit der Fehlersuche und Lösungsfindung begonnen haben.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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boris voskoboynik

bei mir auch nicht. Hab es in die ergänzenden Angaben zur Steuererklärung reingenommen. 

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raman rammo

Es funktioniert immer noch nicht, hat jemand eine Idee wie das am besten klappen würde? 

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boris voskoboynik

Was meinen Sie mit "Berechnung"? Die Steuerberechnung oder dass Elster die Übermittlung zulässt / keine Validierungsfehler vorliegen? Beides funktioniert ohne die Angabe der Erbbauverpflichteten, die Erklärung ist so durchgegangen.

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christensen

Ohne Eingabe des Verpflichteten habe ich gar keine Berechnung erhalten. Sollten sie trotzdem eine haben, wäre das schon ungewöhnlich