Ausschließlich zu Wohnzwecken genutzter Bauernhof mit Scheune und Mühle
Hallo zusammen,
eine Mandantin hat einen Bauernhof geerbt, der bereits sehr lange außer Betrieb ist und wo das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Ein Teil des Hauses wird jedoch für Wohnzwecke weiterhin genutzt. Ich bin etwas überfragt, wie und welche Fläche ich jetzt angeben soll.
Meine Idee war bebautes Grundstück > gemischt genutztes Grundstück . Jedoch stellt sich mir die Frage, ob ich dann bei Nichtwohngrundstücke zwei Einträge erstelle: die Wohnfläche unter gemischt genutzte Grundstücke und die restliche als Bruttogrundfläche unter dem Reiter Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen etc.. Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall bereits erfolgreich bearbeitet.
Ich danke euch fürs Lesen, gegebenenfalls kommentieren und wünsche ein schönes Wochenende,
Caroline
Liebe Frau Tussing, der Fall müsste (ohne den Denkmalschutz) doch öfter vorkommen. Vor allem auf Dörfern werden die Höfe nur noch zu Wohnzwecken genutzt und die Scheunen dienen als Abstellräume für alles Mögliche. Ich würde ein Ein- oder Zweifamilienhaus erklären (je nachdem) und die Scheunen als Zubehörräume einordnen (also ohne gesonderte Bewertung). Bei der Mühle habe ich keine Idee...