Berechnungsfehler Bayern Steuermesswert Grundstück
Bei der Berechnung des Steuermesswertes des Grundstückes wird der Äquivalenzbetrag des Grundstückes mit der Steuermesszahl des Grundstückes i.H.v. 1 multipliziert. Allerdings wird die Summe ausgerechnet und nicht das Produkt. Somit ist die Messzahl um 1 zu hoch.
Gleicher Fehler wie in Niedersachsen.