Berechnungsfehler Bayern Steuermesswert Grundstück

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Bei der Berechnung des Steuermesswertes des Grundstückes wird der Äquivalenzbetrag des Grundstückes mit der Steuermesszahl des Grundstückes i.H.v. 1 multipliziert. Allerdings wird die Summe ausgerechnet und nicht das Produkt. Somit ist die Messzahl um 1 zu hoch.

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marc martin

Gleicher Fehler wie in Niedersachsen.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Mägele,


Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert 🚀 Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut 🤗


Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital