Berechnungsfehler Bayern Steuermesswert Grundstück
Bei der Berechnung des Steuermesswertes des Grundstückes wird der Äquivalenzbetrag des Grundstückes mit der Steuermesszahl des Grundstückes i.H.v. 1 multipliziert. Allerdings wird die Summe ausgerechnet und nicht das Produkt. Somit ist die Messzahl um 1 zu hoch.
Sehr geehrte Frau Mägele,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben den Vorgang geprüft und unser Produkt verbessert 🚀 Das von Ihnen beschriebene Problem sollte somit nun behoben sein.
Vielen Dank für Ihren Hinweis, bei weiteren Fragen oder Anmerkungen kontaktieren Sie uns gerne erneut 🤗
Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital