Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil / Validierungsfehler

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siljan basata

Bei Grundstücken in Niedersachsen gibt es jedoch keinen Validierungsfehler wenn die Fläche nicht übereinstimmt. Also wenn man in dem Feld "Fläche des Grundstücks in m²" die Gesamtfläche und nicht die anteilige Fläche einträgt.

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christensen

In das Feld kommt nur die anteilige Fläche! Die Gesamtfläche müssen Sie bei Grundstücke/Gemarkung sowie den wirtschaftlichen Anteil mit Zähler und Nenner - also Miteigentumsanteile - angeben.

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luca

Hallo,

bei uns tritt leider das gleiche Problem bei Eigentumswohnungen auf. Wir haben den Fehler allerdings nur bei Grundstücken die im Bundesmodell bewertet werden. Für das Flächen-Lage Modell in Niedersachsen gibt GrundsteuerDigital keinen Fehler aus.

Bei beiden geben wir jeweils die Gesamtfläche des Grundstücks an, und nur beim Bundesmodell gibt es diesen Fehler.

Können Sie überprüfen, ob im Feld "Flächenangaben des Grundstücks" die Gesamtfläche oder nur die anteilige Fläche eingetragen werden muss.

Vielen Dank.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Herr Goldgamer,

lieben Dank für Ihre Rückmeldung.

Gerne haben wir Ihre Anfrage überprüft.
Wenn ein Nutzer die von Ihnen beschriebene Fehlermeldung bei der ELSTER-Prüfung erhält, ist davon auszugehen, dass im Teil Gemarkung(en) und Flurstück(e) ein Fehler gemacht wurde der dazu führt, dass die Summe der Flächen nicht mit der eingegebenen Fläche des Grundstücks in m² übereinstimmt.

Welche Eingabe hier genau zur Fehlermeldung führt, können wir ohne den Grundbuchauszug nicht wirklich beurteilen. Es könnten die Angaben "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler / Nenner" sein, oder die Fläche in m² oder die Fläche des Grundstücks in m². Hier bitten wir Sie, diese Angaben nochmals zu prüfen.


Zudem müssen die beiden Werte, die wir auf dem beigefügten Screenshot für Sie markiert haben, übereinstimmen.


Da hier kein Fehler in unserem Programm vorliegt, wird dieses Thema entsprechend markiert.
Sie können Sie natürlich dennoch jederzeit gerne erneut bei uns melden.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team