Niedersachen - Ermäßigung § 4 Abs. 2 S. Nr. 1 NGrStG wird nicht berechnet ?!

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Hallo,

in Niedersachsen wird gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 NGrStG der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens mit 0,02 € pro qm für den Teil der Flächen des Grund und Bodens angesetzt, der die Wohnfläche x 10 übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Gebäude zu mind. 90% der Wohnnutzung unterliegen. 

Diese Regelung wird aus meiner Sicht bei der Berechnung des Programms nicht berücksichtigt. Oder gebe ich etwas falsch ein????

Vielen Dank für Hilfe, oder Korrektur des Programms...

Mit freundlichen Grüßen

Annleen Nellis