Miteigentumsanteil TG-Stellplatz

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Angabe von Miteigentumsanteilen am Grundstück aufgrund des Sondereigentums an einem TG-Stellplatz (gesondert erworben, ansonsten Wohnungseigentum).
Ist dieser Miteigentumsanteil am Grundstück ebenfalls unter "Gemarkungen bzw. Flurstücke" anzugeben oder ist auch das mit der Angabe, dass ein Stellplatz vorhanden ist, abgegolten?

Danke und viele Grüße

Fachlichkeit
Avatar
GrundsteuerDigital
  • Beantwortet

Liebes Community-Mitglied,

wir empfehlen hierzu beim Finanzamt nachzufragen.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

Avatar
AnettM - GSD

Hallo,

ich habe das gleich Anliegen, hab 2x Sondereigetum:

- Wohnung mit Keller 122/10.000 

- Tiefgarage 8,31/10.000

Darf ich fragen, wie Sie das gelöst haben?

Mfg

Avatar
christensen

Bei "Flurstücke/Gemarkungen" sind jeweils beide ME Anteile (also jeweils Wohnung und TG) mit den entsprechenden Anteilen und Angaben anzugeben

Avatar
T O.

Wir haben es ebenfalls so gelöst und auch die MEA des TG-Stellplatzes unter Gemarkungen / Flurstücke aufgenommen.

Avatar
christensen

Bitte nicht nur lösungsorientiert Denken sondern auch an die Konsequenzen aus Unterlassen oder Falschangaben denken, die zwangsläufig zur Beihilfe zur Steuerverkürzung führen können. Immer schön im Hinterkopf behalten, dass es um eine Steuererklärung geht und nicht um ZENSUS :-)

Avatar
johann hacklinger
Quote from christensen

Bei "Flurstücke/Gemarkungen" sind jeweils beide ME Anteile (also jeweils Wohnung und TG) mit den entsprechenden Anteilen und Angaben anzugeben

Hallo, wird dann am Ende die Fläche des Gesamtgrundstücks addiert, also hier verdoppelt?

Angeblich sei dies richtig, aber mich bzw. die Mandanten stören sich daran.

MfG