Miteigentumsanteil TG-Stellplatz
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Angabe von Miteigentumsanteilen am Grundstück aufgrund des Sondereigentums an einem TG-Stellplatz (gesondert erworben, ansonsten Wohnungseigentum).
Ist dieser Miteigentumsanteil am Grundstück ebenfalls unter "Gemarkungen bzw. Flurstücke" anzugeben oder ist auch das mit der Angabe, dass ein Stellplatz vorhanden ist, abgegolten?
Danke und viele Grüße
Liebes Community-Mitglied,
wir empfehlen hierzu beim Finanzamt nachzufragen.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -