Miteigentumsanteil TG-Stellplatz
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Angabe von Miteigentumsanteilen am Grundstück aufgrund des Sondereigentums an einem TG-Stellplatz (gesondert erworben, ansonsten Wohnungseigentum).
Ist dieser Miteigentumsanteil am Grundstück ebenfalls unter "Gemarkungen bzw. Flurstücke" anzugeben oder ist auch das mit der Angabe, dass ein Stellplatz vorhanden ist, abgegolten?
Danke und viele Grüße
Bei "Flurstücke/Gemarkungen" sind jeweils beide ME Anteile (also jeweils Wohnung und TG) mit den entsprechenden Anteilen und Angaben anzugeben
Hallo, wird dann am Ende die Fläche des Gesamtgrundstücks addiert, also hier verdoppelt?
Angeblich sei dies richtig, aber mich bzw. die Mandanten stören sich daran.
MfG