Bodenrichtwert von Finanzverwaltung zu hoch angesetzt (abgeleiteter Wert)
Es gibt Fallgruppen, in denen der Bodenrichtwert als abgeleiteter Wert zu hoch angesetzt wird.
Das ist z.B. der Fall, wenn ein Grundstück teilweise baurechtliche im Außenbereich (land- oder forstwirtschaftliche Fläche) liegt und für diesen Bereich ein abgeleiteter Wert angesetzt wird.
Dasselbe gilt, wenn ein Wasserlauf durch das Grundstück führt und dort wasserrechtlich ein Mindestabstand einzuhalten ist (Rld-Pf. Abstand grundsätzlich 10 m). Dieser Bereich ist, auch wenn er im Baugebiet liegt nicht bebaubar und daher müsste ein niedrigerer Wert angesetzt werden. Hier sollte das Programm eine individuelle Berechnung ermöglichen, um spätere Einspruchsverfahren zu erleichtern.
Liebes Community-Mitglieder,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung und vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.
Nach ausgiebiger Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass dieser leider nicht umgesetzt wird, da wir keine individuellen Programmierungen anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team