Fehler beim Ändern der Art der wirtschaftlichen Einheit

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Ich hatte unter Grundstücke für eine Mandantin mehrere Grundstücke manuell angelegt und diese als unbebautes Grundstück angelegt. Nun habe ich heute die Art des Grundstücks geändert: von "unbebaut" zu "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft". Dieses hatte zur Folge, dass die zuvor unter dem Reiter "Grundstück" im Gliederungspunkt "Gemarkungen und Flurstücke" angezeigten Einträge entfernt wurden. Die Einträge sind nun nicht mehr sichtbar. Ein Zurücksetzen auf den ursprünglichen Zustand bzw. Art des Grundstücks brachte die Einträge nicht wieder hervor.

Ich vermute daher, dass die Funktionalität des Programms im Bereich "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" hier nicht gegeben ist. Wann wird die Funktionalität vorhanden sein?

Dieses Problem hat weitreichende Folgen in Kombination mit dem Infunktionalbilität bzw. fehlerhaften Funktion der Importfunktion von Grundstücken mittels des Vorerfassungsbogens besonders für die Landwirtschaft, denn hier haben viele Steuerberater bereits vorhandene Daten digital vorliegen und möchten diese importieren. 

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Soho, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Die Erfassung von einem unbebauten Grundstück erfolgt anders als in einem Land und forstwirtschaftlichen Kontext. Daher kann ein unbebautes Grundstück nicht ohne weiteres in ein “Betrieb der Land- und Forstwirtschaft” abgeändert werden, ohne diesen Datenverlust der Gemarkung in Kauf zu nehmen. Daher sollte im Vorfeld überlegt werden, ob es sich um LuF oder ein unbebautes Grundstück handelt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Hallo john soho,

Ich habe Ihren Fall nachgetestet. Dass die erfassten Flurstücke gelöscht werden, wenn Sie die Art der wirtschaftlichen Einheit verändern, habe ich zur Prüfung an GrundsteuerDigital weitergeleitet. Das darf m.E. nicht passieren.

Zu Ihrer Frage nach den Funktionen für Land- und Forstwirtschaft: Hier erfassen Sie bitte die Flurstücke incl. Art der Nutzung, ggf. Ertragsmesszahl, etc. in der Tabe "Land- und Forstwirtschaft" von GrundsteuerDigital. Der Bestand an Tieren analog in der Tabe "Tierbestand".

In der Tabe "Grundstück" ist nur die Angabe der Eigentumsverhältnisse relevant.

Ich konnte bereits einige Testbestände erfassen, die erfolgreich gegen die ELSTER-Schnittstelle geprüft wurden.

Was den Import von Daten über die Excel-Vorerfassungslisten angeht: Auch hier konnte ich einige Bestände einlesen – allerdings nur eine wirtschaftliche Einheit pro Excel-Tabelle, aber durchaus eine ganze Reihe von Grundstücken innerhalb dieser wirtschaftlichen Einheit.

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john soho

Sehr geehrter Herr Deinzer,

dieses Verschwinden von Einträgen war eigentlich nur ein Test. Denn was mich beschäftigt ist das richtige, sprich fehlerfreie, Importieren von Grundstücken über die Vorerfassungsbögen. 

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/321-probleme-beim-import-von-grundstucken-mit-dem-vorerfassungsbogen-25-fur-niedersachen

Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei der manuellen Erfassung im Reiter "Grundstück" den Gliederungspunkt "Gemarkungen und Flurstücke" mit Einträgen auffülle. Dieses jedoch nicht, wenn ich einen Import mittels Vorerfassungsbögen durchführe. Der Clou ist nun, ich habe einen weiteren Versuch gestartet mit dem Unterschied, dass ich im Vorerfassungsbogen im Reiter "Wirtschaftliche Einheit" die Spalte "Art der wirtschaftlichen Einheit" vom Wert "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" in "unbebautes Grundstück" geändert habe.

Das Ergebnis nach dem Import war, dass nun in GD (=Grundsteuer digital) im Gliederungspunkt "Gemarkungen und Flurstücke" unter dem Reiter "Grundstück" erstmals ein Eintrag erschienen ist. 

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john soho

Dieses Nichterscheinen von "Gemarkungen und Flurstücken" in besagten Menüpunkt in GD hat folgende Konsequenzen. Da ich beim Erstellen einer Feststellungserklärung dem Mandanten nur 1 Grundstück zuordnen kann ist dieses relevant. Denn dann muss ich trotz der Möglichkeit des Datenimports doch die Daten händisch nachpflegen. Oder ich muss mehrere Feststellungserklärungen anlegen, die jedoch immer nur einen Teil aller zu erklärenden Grundstücke enthalten. (In der Regel ist es so, dass einem Aktenzeichen der Steuerbehörde entweder eine Nutzungsart zugewiesen ist oder ein Grundstück in einer anderen Gemeinde. Das bedeutet bspw. Mandant Müller hat zwei landwirtschaftliche Flächen in seinem Besitz, die jedoch in verschiedenen Gemeinden liegen, und verfügt noch über eine Eigentumswohnung in einer Stadt. Dann bekommt Müller 3 Aktenzeichen der Steuerbehörde zugewiesen.)

Meine Frage ist jetzt, handelt es sich hierbei um einen Fehler beim Ausfüllen des Vorerfassungsbogens oder um einen Fehler im Programm? Bzw. könnte es sein, dass dieser Programmbestandteil unfertig ist oder noch nicht funktioniert?

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Falls Sie DATEV-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an den Service Steuern mit dem Hinweis, dass Ihre Anfrage an mich weitergeleitet werden möge. Ich habe einige Testdateien, bei denen ich Objekte mit mehreren Flurstücken importieren konnte - sowohl bei Grundvermögen als auch bei LuF. wir finden eine Lösung.
Den o.g. Post und die anfrage von gerald müller gucke ich mir auch an.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Soho, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Die Erfassung von einem unbebauten Grundstück erfolgt anders als in einem Land und forstwirtschaftlichen Kontext. Daher kann ein unbebautes Grundstück nicht ohne weiteres in ein “Betrieb der Land- und Forstwirtschaft” abgeändert werden, ohne diesen Datenverlust der Gemarkung in Kauf zu nehmen. Daher sollte im Vorfeld überlegt werden, ob es sich um LuF oder ein unbebautes Grundstück handelt. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team