LuF - Flächen Nutzungsart für Wege/ Straßen

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gibt es eine Vorgabe, in welche der in GS Digital vorgegebenen Nutzungen bei LuF - Flächen Wege und Straßen anzugeben sind? Ich habe diese bisher als Unland mit angegeben. Danke vorab!

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thomas sterr

Gibt es dazu schon neue Erkenntnisse? Stehe vor dem gleichen Problem bei einem Fall in Bayern. Ich kann auch keine Steuerbefreiung nach § 4 GrStG erfassen, da Feld grau ist.

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moritz kristian

Soweit ich weiß haben wir die Vorgabe sie genau wie die Nutzung zu erfassen, der sie dienen. Bspw. Feldweg -> Grünland

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toni

bis auf den von H.Gernhardt skizzierten möglichen Lösungsansatz für NRW habe ich leider hierzu keine neuen Erkenntnisse oder gar eine Anleitung, wie hier zu verfahren ist. Insofern bitte gern hilfreiche Ansätze hier weiter teilen... 

vielen Dank! 

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J I.

Hallo Toni, habt ihr mittlerweile eine Lösung gefunden...? MfG

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hagen gernhardt

Habe den Fall gerade für NRW. Hier wird eine Anliegerstraße als separates Wohngrundstück angegeben, anteilig für alle umliegenden Grundstücke. Momentan ist nur die Klärung mit dem FA, was für ein Bodenrichtwert genommen wird, da in der Vergangenheit in Bilanzen nur 10% von den umliegenden Bodenrichtwerten genommen wurde und nicht der selbe Betrag für eine Straße. Unland würde ich sagen ist laut Definition hier in dem Fall nicht richtig.