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svenja straberg
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Diskussion (unmoderiert)
Validierungsfehler: Die Angabe des Aktenzeichens bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz etc. zulässig.
svenja straberg
vor 2 Jahren
aktualisiert von
GrundsteuerDigital
vor 2 Jahren
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