Grundsteuer

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Hallo, 

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Grundsteuer. 

Beispiel: Den Ehegatten X und Y gehört gemeinsam ein Grundstück. X wurde bereits als Mandant angelegt. Muss Y nun als abweichender Eigentümer erfasst werden? Wenn ja, muss auch der Teil an der Einheit erfasst werden, z. B. 50/50?


Wenn der Teil an der Einheit nicht erfasst werden muss, wann wird er benötigt? (bei Wohnungseigentum?)

Vielen Dank im Voraus!

Fachlichkeit