Grundsteuer
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Grundsteuer.
Beispiel: Den Ehegatten X und Y gehört gemeinsam ein Grundstück. X wurde bereits als Mandant angelegt. Muss Y nun als abweichender Eigentümer erfasst werden? Wenn ja, muss auch der Teil an der Einheit erfasst werden, z. B. 50/50?
Wenn der Teil an der Einheit nicht erfasst werden muss, wann wird er benötigt? (bei Wohnungseigentum?)
Vielen Dank im Voraus!