Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke

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Der Mandant, ein gemeinnütziger Verein, hat von einem Flurstück von 40.936 qm eine Teilfläche von 7.338 qm als Acker verpachtet. Lediglich die Teilfläche von 7.338 qm ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nicht grundsteuerbefreit. 

Es bedarf einer Eingabe in GrundsteuerDigital, Bundesmodell,  unter „Befreiung/Vergünstigung“, Unterpunkt: „Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen“, weiterer Unterpunkt "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke". Dieser letzte Unterpunkt ist jedoch ausgegraut, so dass keine Eingabe möglich ist.

Das Problem betrifft eine Vielzahl von gemeinnützigen Einrichtungen. 

Weist man lediglich unter „Basis“, „Details/Weitere Angaben“ in der Eingabe darauf hin, dass ein Teil nicht steuerbefreit ist, wird dies bei der Steuerberechnung (natürlich) nicht berücksichtigt. Das gesamte Grundstück wird als steuerbefreit behandelt. 

Kann das Problem von GrundsteuerDigital gelöst werden oder kann GrundsteuerDigital in solchen Fällen nicht verwendet werden?

Fachlichkeit
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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Community Mitglieder,

sind Felder in der Anwendung ausgegraut, so können durch ELSTER-Bedingungen maschinell keine Angaben in diesem Bundesland ausgewertet werden. Bitte nutzen Sie für diese Fälle das Freitextfeld.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Maya GrundsteuerDigital
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Ihr GrundsteuerDigital Team