Berechnung der voraussichtlichen Grundsteuerschuld nach der Grundsteuerreform

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Die Freigabe des Berechnungskerns wird in unterschiedlichen Stufen durchgeführt:

1. Bundesmodell (ohne Land- und Forstwirtschaft) (freigegeben 12.07.2022)
2. Abweichende Ländermodelle (freigegeben 12.07.2022)
3. Land- und Forstwirtschaft (Bundesmodell) (geplant 01.08.2022)


Nach der Implementierung des Berechnungskerns werden wir auf dieser Basis eine Simulation, der konkret zu erwartenden Grundsteuerschuld anbieten.
Hierbei werden wir uns auf den aktuell in der jeweiligen Gemeinde vorliegenden Hebesatz bzw. auf einen von Ihnen je Mandant hinterleg baren individuellen Hebesatz abstellen.

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marc martin
Quote from armin meier

Nun, auf Basis der momentan zur Verfügung stehenden Hebesätze wäre eine Berechnung jedenfalls möglich. In drei Jahren brauche ich meinen Mandanten keine voraussichtliche Berechnung mehr liefern.

Ja, auf die Berechnungsmöglichkeit warten wir auch noch. Nach der oben erwähnten "Freigabe des Berechnungskerns" sollte das doch wohl ab 12.07.2022 funktionieren?

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armin meier

Nun, auf Basis der momentan zur Verfügung stehenden Hebesätze wäre eine Berechnung jedenfalls möglich. In drei Jahren brauche ich meinen Mandanten keine voraussichtliche Berechnung mehr liefern.

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C KBVB
Quote from armin meier

Eine Berechnung der konkret zu erwartenden Grundsteuer aufgrund des Hebesatzes suche ich vergeblich. Die Berechnung endet mit dem Grundsteuermessbetrag!

Das sollte einleuchtend sein, die Grundsteuerhebesätze werden erst im Jahr 2024 nach Feststellung aller Grundsteuerwerte von den Gemeinden berechnet. 

In meinen Augen ist die Aussage der Schöpfer dieses Tools Quatsch, statt sich auf eine richtige Berechnung der möglichen Werte zu konzentrieren, werden irgendwelche Simulationen versprochen, die am Ende natürlich niemals eintreffen werden, da die aktuellen Hebesätze nicht anwendbar bleiben werden und die Gemeinden sicherlich die Chancen nutzen werden, eine Anpassung des Gesamtvolumens durchzuziehen. 

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armin meier

Eine Berechnung der konkret zu erwartenden Grundsteuer aufgrund des Hebesatzes suche ich vergeblich. Die Berechnung endet mit dem Grundsteuermessbetrag!