Berechnung der voraussichtlichen Grundsteuerschuld nach der Grundsteuerreform
Die Freigabe des Berechnungskerns wird in unterschiedlichen Stufen durchgeführt:
1. Bundesmodell (ohne Land- und Forstwirtschaft) (freigegeben 12.07.2022)
2. Abweichende Ländermodelle (freigegeben 12.07.2022)
3. Land- und Forstwirtschaft (Bundesmodell) (geplant 01.08.2022)
Nach der Implementierung des Berechnungskerns werden wir auf dieser Basis eine Simulation, der konkret zu erwartenden Grundsteuerschuld anbieten.
Hierbei werden wir uns auf den aktuell in der jeweiligen Gemeinde vorliegenden Hebesatz bzw. auf einen von Ihnen je Mandant hinterleg baren individuellen Hebesatz abstellen.
Nun, auf Basis der momentan zur Verfügung stehenden Hebesätze wäre eine Berechnung jedenfalls möglich. In drei Jahren brauche ich meinen Mandanten keine voraussichtliche Berechnung mehr liefern.
Ja, auf die Berechnungsmöglichkeit warten wir auch noch. Nach der oben erwähnten "Freigabe des Berechnungskerns" sollte das doch wohl ab 12.07.2022 funktionieren?