Berechnung der voraussichtlichen Grundsteuerschuld nach der Grundsteuerreform
Die Freigabe des Berechnungskerns wird in unterschiedlichen Stufen durchgeführt:
1. Bundesmodell (ohne Land- und Forstwirtschaft) (freigegeben 12.07.2022)
2. Abweichende Ländermodelle (freigegeben 12.07.2022)
3. Land- und Forstwirtschaft (Bundesmodell) (geplant 01.08.2022)
Nach der Implementierung des Berechnungskerns werden wir auf dieser Basis eine Simulation, der konkret zu erwartenden Grundsteuerschuld anbieten.
Hierbei werden wir uns auf den aktuell in der jeweiligen Gemeinde vorliegenden Hebesatz bzw. auf einen von Ihnen je Mandant hinterleg baren individuellen Hebesatz abstellen.
Eine Berechnung der konkret zu erwartenden Grundsteuer aufgrund des Hebesatzes suche ich vergeblich. Die Berechnung endet mit dem Grundsteuermessbetrag!