Steuernummer bei Nießbrauch
Welche Einkommensteuernummern muss ich in der Feststellungserklärung von
einem vermieteten Grundstück angeben, das sich im Eigentum einer GbR aus den
Personen A und B befindet, dessen Erträge aber dem Nießbraucher C zufließen?
Die von A und B (deren Finanzamt womöglich gar nichts von dem Grundstück
weiß) oder die von C?
Die Feststellungserklärung muss von der GbR sein, mit deren Adresse. Bei den Eigentümerangaben müssen dann A und B eingetragen werden. C hat mit allem nichts zu tun. Im Innenvertrag kann man aber C die ganze Grundsteuer später bezahlen lassen.
Dankeschön!