Steuernummer bei Nießbrauch

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Welche Einkommensteuernummern muss ich in der Feststellungserklärung von

einem vermieteten Grundstück angeben, das sich im Eigentum einer GbR aus den

Personen A und B befindet, dessen Erträge aber dem Nießbraucher C zufließen?

Die von A und B (deren Finanzamt womöglich gar nichts von dem Grundstück

weiß) oder die von C?

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Maya GrundsteuerDigital
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stubbig konrad

Die Feststellungserklärung muss von der GbR sein, mit deren Adresse. Bei den Eigentümerangaben müssen dann A und B eingetragen werden. C hat mit allem nichts zu tun. Im Innenvertrag kann man aber C die ganze Grundsteuer später bezahlen lassen.

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jürgen nitsche
Quote from stubbig konrad

Die Feststellungserklärung muss von der GbR sein, mit deren Adresse. Bei den Eigentümerangaben müssen dann A und B eingetragen werden. C hat mit allem nichts zu tun. Im Innenvertrag kann man aber C die ganze Grundsteuer später bezahlen lassen.

Dankeschön!