Fehlerhafte Berechnung des "Äquivalenzbetrag des Grundstücks" bei Eigentumswohnungen in Niedersachsen
Neuerdings ist die Berechnung des "Äquivalenzbetrages des Grundstücks" wieder fehlerhaft. Es fließt in die Berechnung das gesamte Grundstück ein. Es wird nicht nur der zugehörige Teil berücksichtigt! Dieser Fehler ist bereits einmal vor mehreren Wochen aufgetreten, wurde dann aber behoben.
Hallo Herr von Aschwege,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir nehmen den Wert aus “Fläche des Grundstücks in qm” für die Berechnung. Dort ist die Summe der Produkte der Flurstücke einzutragen (welche wir oben rechts oberhalb der Flurstücke ausgeben).
Eine Toleranz von +/- 1 kann eingetragen werden.
Viele Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team