Fehlerhafte Berechnung des "Äquivalenzbetrag des Grundstücks" bei Eigentumswohnungen in Niedersachsen
Neuerdings ist die Berechnung des "Äquivalenzbetrages des Grundstücks" wieder fehlerhaft. Es fließt in die Berechnung das gesamte Grundstück ein. Es wird nicht nur der zugehörige Teil berücksichtigt! Dieser Fehler ist bereits einmal vor mehreren Wochen aufgetreten, wurde dann aber behoben.
Lieber Herr Aschwege,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zu den befreiten Nutzflächen: hier erfolgte eine Prüfung. Der Fehler konnte identifiziert und behoben werden. Aktuell bereiten wir das Release vor. Bitte schauen Sie daher am Montagabend nochmals in Ihren Account und wiederholen den Vorgang. Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zu den Flächen im Allgemeinen:
Für die Berechnung wird der Wert unter “Flächenangaben des Grundstücks” genommen.
Wenn dort die kompletten Flächen aller Flurstücke eingetragen werden, erscheint auch genau dieser Wert in der Berechnung.
Daher sollte dort die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” eingetragen werden. Die Summe der Flächen (oben rechts über den Flurstücken) erscheint dann in rot, wenn der von uns im Hintergrund errechnet Wert mehr als +/- 1 von den vom User eingetragenen Wert abweicht.
Der Hilfetext steht hier beim Fragezeichen (siehe Screenshot)
Wir nehmen den Wert aus folgenden Gründen:
1.) Diese Elster Logik ist im Bundesmodell die gleiche. Nur dort ist es eine* Pflichtangabe* → somit ist es unsinnig eine andere Logik für Hessen und Niedersachsen zu benutzen. Die User müssten dann sobald sie ein anderes Modell brauchen auch eine andere Logik anwenden.
2.) Nur so können wir eine flächenmäßige Gewichtung des Bodenrichtwerts für die Berechnung des Faktors erhalten
3.) Wenn wir die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” nehmen → sind diese fix! Es gibt dann keine Möglichkeit dort Änderungen vorzunehmen. Beispiel: Rundungsdifferenzen.
4.) Wir möchten den Steuerberatern die Möglichkeit lassen die Berechnung so weit wie möglich selbst zu beeinflussen. Wir haben vor einiger Zeit von vielen Nutzern die Beschwerde erhalten, dass wir eben genau diese fixen Werte nehmen und dort keinerlei Spielraum bleibt.
5.) Anhand der berechneten Produkte aus Fläche, Flurstück und Miteigentumsanteile wissen wir nicht, wieviel auf die jeweilige Bodenrichtwertzone entfällt.
Wir werden die Hilfetexte deutlicher gestalten und auch die einzelnen Produkte ausgeben um die Aufteilung nach BRW-Zone zu erleichtern.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team