Fehlerhafte Berechnung des "Äquivalenzbetrag des Grundstücks" bei Eigentumswohnungen in Niedersachsen

Avatar
  • aktualisiert
  • Fixed

Neuerdings ist die Berechnung des "Äquivalenzbetrages des Grundstücks" wieder fehlerhaft. Es fließt in die Berechnung das gesamte Grundstück ein. Es wird nicht nur der zugehörige Teil berücksichtigt! Dieser Fehler ist bereits einmal vor mehreren Wochen aufgetreten, wurde dann aber behoben.

Fachlichkeit System
Avatar
lars von aschwege
Quote from Aiko GrundsteuerDigital

Fälle in Niedersachsen, bei denen ein Gebäude auf fremden Grund und Boden errichtet wurde, sind so nicht mehr zu erfassen beziehungsweise fino kann keine Berechnung mehr durchführen, da im Feld "Fläche des Grundstücks in m2" keine 0 eingetragen werden darf.

Ich habe nun die Wahl: Entweder ich bekomme eine falsche Berechnung, indem ich sage, dass das Grundstück fälschlicherweise 1 m2 groß ist oder ich bekomme keine Berechnung! Das kann doch nicht sein!!!! Bis zum 28.09. war die Berechnung korrekt.

Zur info für die Programmierer von fino: In Niedersachsen gilt eine andere Rechtslage als im Bundesmodell!!!! Vergleiche §2 Abs. 4 S. 2 NGrStG.

Avatar
Kai M.

Wie soll in diesen Fällen die Fläche des Grundstücks ermittelt werden? muss eine manuelle Nebenrechnung erfolgen? (43 / 770 * 100 = 5,5844%  ... 137 * 5,5844% = 7,65 ~ 8 m² ... 137 -8= 129m² => obere Feld 129 m² untere 8 m²)?

Vor der Umstellung wurde dies vom Programm berechnet, nun müssen wohl manuell Nebenrechnungen erstellte werden.
Ist es möglich dies wieder automatisiert ablaufen zu lassen bzw. wieder beide Berechnungsweisen zuzulassen? 

Avatar
lars von aschwege
Quote from Aiko GrundsteuerDigital

Wann, ist ungefähr mit einer Lösung / Antwort zu rechnen? Die Frist läuft bald ab und wir können die Fälle mit "bauten auf fremden Grund und Boden" nicht erfassen!!!

Avatar
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Geplant

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Die Angabe unter "Fläche des Grundstücks in m2" erfolgt (ggf.) anteilig und nicht für das gesamte Grundstück.

Diese Felder dienen in Niedersachsen und Hessen der Berechnung des Faktors.

Den Hilfetext finden Sie anbei. 

Aktuell bereiten wir eine Umformulierung vor, damit der Hintergrund der Angaben sofort ersichtlich ist.

Hierzu melden wir uns zeitnah nochmals zurück.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team 

Avatar
lars von aschwege
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Liebe Community-Mitglieder,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Die Angabe unter "Fläche des Grundstücks in m2" erfolgt (ggf.) anteilig und nicht für das gesamte Grundstück.

Diese Felder dienen in Niedersachsen und Hessen der Berechnung des Faktors.

Den Hilfetext finden Sie anbei. 

Aktuell bereiten wir eine Umformulierung vor, damit der Hintergrund der Angaben sofort ersichtlich ist.

Hierzu melden wir uns zeitnah nochmals zurück.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team 

Danke für die schnelle Antwort, leider passt diese nicht zu meiner Frage!!! 

Bei Fällen von "Bauten auf fremden Grund und Boden" müsste ich eigentliche als anteilige Fläche den Wert Null eintragen. Dies führt bei fino allerdings zu einer Fehlermeldung! Da, wie Sie schon selbst geschrieben haben, kein Lagefaktor berechnet werden kann. Infolge wird / kann keine Berechnung von fino durchgeführt. Das die Übertragung zu Elster korrekt laufen würde, spielt erstmal keine Rolle für mich, denn ich möchte dem Mandanten auch eine ordentlichen und korrekte Berechnung vorlegen können.

Ich hoffe, dass ich mich diesmal verständlich ausgedrückt habe und es nicht wieder zu Missverständnissen kommt.

Avatar
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Fixed

Lieber Herr Aschwege,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Zu den befreiten Nutzflächen: hier erfolgte eine Prüfung. Der Fehler konnte identifiziert und behoben werden. Aktuell bereiten wir das Release vor. Bitte schauen Sie daher am Montagabend nochmals in Ihren Account und wiederholen den Vorgang. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Zu den Flächen im Allgemeinen:

Für die Berechnung wird der Wert unter “Flächenangaben des Grundstücks” genommen.

Wenn dort die kompletten Flächen aller Flurstücke eingetragen werden, erscheint auch genau dieser Wert in der Berechnung.

Daher sollte dort die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” eingetragen werden. Die Summe der Flächen (oben rechts über den Flurstücken) erscheint dann in rot, wenn der von uns im Hintergrund errechnet Wert mehr als +/- 1 von den vom User eingetragenen Wert abweicht.

Der Hilfetext steht hier beim Fragezeichen (siehe Screenshot)


Wir nehmen den Wert aus folgenden Gründen:

1.) Diese Elster Logik ist im Bundesmodell die gleiche. Nur dort ist es eine* Pflichtangabe* → somit ist es unsinnig eine andere Logik für Hessen und Niedersachsen zu benutzen. Die User müssten dann sobald sie ein anderes Modell brauchen auch eine andere Logik anwenden.

2.) Nur so können wir eine flächenmäßige Gewichtung des Bodenrichtwerts für die Berechnung des Faktors erhalten

3.) Wenn wir die Summe der Produkte aus “Gemarkungen und Flurstücke” nehmen → sind diese fix! Es gibt dann keine Möglichkeit dort Änderungen vorzunehmen. Beispiel: Rundungsdifferenzen.

4.) Wir möchten den Steuerberatern die Möglichkeit lassen die Berechnung so weit wie möglich selbst zu beeinflussen. Wir haben vor einiger Zeit von vielen Nutzern die Beschwerde erhalten, dass wir eben genau diese fixen Werte nehmen und dort keinerlei Spielraum bleibt.

5.) Anhand der berechneten Produkte aus Fläche, Flurstück und Miteigentumsanteile wissen wir nicht, wieviel auf die jeweilige Bodenrichtwertzone entfällt.

Wir werden die Hilfetexte deutlicher gestalten und auch die einzelnen Produkte ausgeben um die Aufteilung nach BRW-Zone zu erleichtern.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team