Abrundung anteilige Grundfläche nach unten
Ein Mandant hat ein Flurstück lt. Notarvertrag mit einer Fläche von 918 qm.
Darauf stehen 3 MFH und dafür je eine Aufforderung vom FA vorhanden und damit 3 Grundsteuererklärungen abzugeben.
Nach Angaben des Mandanten hat er das Flurstück folgender Maßen aufgeteilt:
254 qm + 338 qm + 326 qm = 918 qm.
Ich habe folgende Miteigentumsanteile eingegeben:
27668,845/100000 = 253,999997 gerundet in Steuerberechnung: 253 qm
36819,172/100000 = 337,999999 gerundet in Steuerberechnung: 337 qm
35511,983/100000 = 326,000004 gerundet in Steuerberechnung: 326 qm
Durch die Abrundung ergibt sich damit eine Differenz von 2 qm zum im Grundbuch eingetragenen Wert.
Ist die Berechnung so richtig oder gibt es eine Möglichkeit die Quadratmeter je Grundstück unabhängig vom Miteigentumsanteil einzugeben?
Liebes Community-Mitglied,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Produkte der einzelnen Flurstücke werden nicht gerundet, sondern in technisch möglicher Genauigkeit berechnet. Die Summe aller Produkte (In diesem Fall jeweils nur 1 Produkt) wird dann auf volle qm nach unten abgerundet. Da dies die Vorgabe der Länder darstellt.
Dies ist dann bei solchen Fällen das Problem:
Bei Grundstück 22752987 → xy,999997 ≠ 1 also Abrundung. 253qm
Bei Grundstück 53694015 → xy,999999 (Periode) = 1 (da 1/3 = 0,33 Periode und 0,33 Periode * 3 = 0,99 Periode) aber da technisch möglichst genau = 0,999999 somit greift die Regel der Abrundung (Beispiel auf volle qm abrunden: 25,00 = 25,00 | 24,99 Periode = 24,00 ≠ 25,00)
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team