Abrundung anteilige Grundfläche nach unten

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Ein Mandant hat ein Flurstück lt. Notarvertrag mit einer Fläche von 918 qm.

Darauf stehen 3 MFH und dafür je eine Aufforderung vom FA vorhanden und damit 3 Grundsteuererklärungen abzugeben.

Nach Angaben des Mandanten hat er das Flurstück folgender Maßen aufgeteilt:

254 qm + 338 qm + 326 qm = 918 qm.


Ich habe folgende Miteigentumsanteile eingegeben:

27668,845/100000 = 253,999997 gerundet in Steuerberechnung: 253 qm

36819,172/100000 = 337,999999 gerundet in Steuerberechnung: 337 qm

35511,983/100000 = 326,000004 gerundet in Steuerberechnung: 326 qm

Durch die Abrundung ergibt sich damit eine Differenz von 2 qm zum im Grundbuch eingetragenen Wert.


Ist die Berechnung so richtig oder gibt es eine Möglichkeit die Quadratmeter je Grundstück unabhängig vom Miteigentumsanteil einzugeben?


Bedienung
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Jasmina von GrundsteuerDigital
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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Produkte der einzelnen Flurstücke werden nicht gerundet, sondern in technisch möglicher Genauigkeit berechnet. Die Summe aller Produkte (In diesem Fall jeweils nur 1 Produkt) wird dann auf volle qm nach unten abgerundet. Da dies die Vorgabe der Länder darstellt.

Dies ist dann bei solchen Fällen das Problem:

Bei Grundstück 22752987 → xy,999997 ≠ 1 also Abrundung. 253qm

Bei Grundstück 53694015 → xy,999999 (Periode) = 1 (da 1/3 = 0,33 Periode und 0,33 Periode * 3 = 0,99 Periode) aber da technisch möglichst genau = 0,999999 somit greift die Regel der Abrundung (Beispiel auf volle qm abrunden: 25,00 = 25,00 | 24,99 Periode = 24,00 ≠ 25,00)

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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burkhardt

Ich habe für mich eine Lösung gefunden:
Man gibt die Miteigentumsanteile folgender Maßen ein: 254/918, 338/918 und 326/918. Außer es gibt eine andere Möglichkeit die anteiligen Quadratmeter für das Grundstück einzugeben. 

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burkhardt

Wie soll ich sonst, das eine Flurstück auf die drei Gebäude und Erklärungen aufteilen?

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A. Ebert

Sind sie sicher, dass hier überhaupt Miteigentumsanteile angegeben werden müssen? Das greift doch m.W. nur bei mehrere Beteiligten.

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Aiko GrundsteuerDigital
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